8. LIEFERSCHEIN:
Verkäufer bei jeder Abholung ausgestellt und enthält eine genaue aAngabe von Menge Art. Nach Vereinbarung mit dem Käufer wird ein Lieferschein mitgeschickt oder an den Käufer gesandt.
9. GEFAHRENÛBERGANG:
Die Ware wird in jeder Hinsicht auf Kosten und Gefahr des Verkäufers bis zum vereinbarten Lieftertermin aufbewahrt.
10. ZAHLUNG:
Nach vereinbarung
11. BEANSTANDUNGEN:
Einer Warenpartie sind nur dann rechtzeitig, wenn sie erfolgen, Solange sich die Partie in DÂnemark befindet und spätestens 48 Stunden nach dem Abladen in Dänemark. Der Käufter ist berechtigt, die Partie zurückzuliefern. Beanstand-
ungen wegen verborgener und grober Mângel (z.B. Nadel-verluste) Können jedoch später angebracht werden, auch wenn sich die Partie im Ausland befindet.
Können sich die Vertragspartner nich über die Sortierung oder sonstige Umstände bezüglich einer Partie Grün/Weihnachtsbäume einigen, soll versucht werden, die Streitigkeit durch zwei Sachverständige beizulegen, die
gemeinschaftlich vom Käufer und Verkäuger bestellt werden.
Falls die Entscheidung der Sachverständigen keinen Hintergrund für eine Einigung zwischen käufer und Verkäufer bilden, ist die Streitigkeit in einem Gerichsverfahren Zu entscheiden.
12. HÔHERE GEWALT: Alle Käufe und Verkäufe erfolgen unter dem Vorbehalt
von Streiks, Aussperrungen oder sonstigen Fâllen höherer Gewalt.
13. STREITIGKEITEN: Alle Streitigkeiten aus Vertrag sind nach dänischen
Gesetzen und dänischem Recht Zu entscheiden.